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   LSG Bayern, 30.03.2023 - L 4 KR 195/20   

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https://dejure.org/2023,17517
LSG Bayern, 30.03.2023 - L 4 KR 195/20 (https://dejure.org/2023,17517)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.03.2023 - L 4 KR 195/20 (https://dejure.org/2023,17517)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. März 2023 - L 4 KR 195/20 (https://dejure.org/2023,17517)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.06.1995 - C-451/93

    Delavant / Allgemeine Ortskrankenkasse für das Saarland

    Auszug aus LSG Bayern, 30.03.2023 - L 4 KR 195/20
    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 08.06.1995 (C-451/93 - Delavant) sei aufgrund der Regelungen der VO 883/2004 überholt.

    Für die restriktive Auslegung des Art. 1 Buchst. i) Nr. 1 ii) VO 883/2004 sprächen systematische Gründe, die auch die Leitlinie für den EuGH (Urteil vom 08.06.1995 - C-451/93) gewesen seien und die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union schützten.

    Der EuGH hatte mit Urteil vom 08.06.1995 (C-451/93 - Delavant) zur Begriffsdefinition des Familienangehörigen in Art. 1 Buchst. f) i) VO 1408/71 festgestellt, dass diese Bestimmung nicht die Voraussetzungen der Entstehung eines Anspruchs des Familienangehörigen regele, sondern lediglich für die Frage, ob die betroffene Person als Familienangehöriger zu qualifizieren sei, auf die Rechtsvorschriften verweise, nach denen die Leistungen gewährt werden.

  • EuGH, 08.05.2019 - C-631/17

    Inspecteur van de Belastingdienst - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale

    Auszug aus LSG Bayern, 30.03.2023 - L 4 KR 195/20
    11 Abs. 3 Buchst. e) VO 883/2004 ist eine Auffangnorm, die für alle Personen gelten soll, bei denen keine der von anderen Bestimmungen dieser Verordnung konkret geregelten Situationen vorliegt (Devetzi in: Hauck/Noftz, EU-Sozialrecht, Artikel 11 Rn 18; EuGH v. 8.5. 2019, Rs. C-631/17 [SF/Inspecteur van de Belastingdienst], ECLI: ECLI:EU:C: 2019:381, Rn. 31).
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